Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes
Mit Inkraftreten des neuen Bundes-Infektionsschutzgesetzes ab Montag, den 25.04.2021 gilt eine Testpflicht für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler.
Die Teilnahme an schulischen Präsenzveranstaltungen ist nur unter Beachtung der bestehenden Testpflicht möglich. Dies gilt auch für die Notbetreuung.