Mit Inkraftreten des neuen Bundes-Infektionsschutzgesetzes ab Montag, den 25.04.2021 gilt eine Testpflicht für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. Die Teilnahme an schulischen Präsenzveranstaltungen ist nur unter Beachtung der bestehenden Testpflicht möglich. Dies gilt auch für die Notbetreuung.
Ergänzende Arbeitspläne (Woche vom 10.05.-14.05.)
/0 Kommentare/in Allgemein /von Sandra TzschieterErgänzende Arbeitspläne (Woche vom 03.05.-07.05.)
/0 Kommentare/in Allgemein /von Sandra TzschieterErgänzende Arbeitspläne (Woche vom 26.04.-30.04.)
/0 Kommentare/in Allgemein /von Sandra TzschieterUmsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes
/0 Kommentare/in Allgemein /von Sandra TzschieterMit Inkraftreten des neuen Bundes-Infektionsschutzgesetzes ab Montag, den 25.04.2021 gilt eine Testpflicht für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler.
Die Teilnahme an schulischen Präsenzveranstaltungen ist nur unter Beachtung der bestehenden Testpflicht möglich. Dies gilt auch für die Notbetreuung.
Arbeitspläne für den Wechselunterricht (19.04. – 23.04.)
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