Hinweise zur Rückkehr aus Urlaubs-Risikogebieten und zum Umgang mit Erkältungssymptomen

A) Sollten Sie sich im Vorfeld zum Schulstart in einem im Risikogebiet aufgehalten haben, darf das Schulgelände nur unter folgenden Bedingungen betreten werden:

  1. Abgeschlossene 14-tägige Quarantäne
    Personen, die in das Land Rheinland-Pfalz einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im In- oder Ausland aufgehalten haben, müssen sich direkt nach der Einreise in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort absondern, also sich in Quarantäne zu begeben. Unverzüglich nach Einreise sind Sie verpflichtet, die für Sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen zur Quarantäne hinzuweisen. Quelle: URL: https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/ (13.08.2020)
  2. Attest einer aktuellen Negativ-Testung
    Wenn Personen, die aus einem Risikogebiet kommen, ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen, ist ein Schulbesuch nach Rücksprache möglich. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.

B) Merkblatt des Ministeriums zum

Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Jugendlichen in der Schule 

Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule gebracht werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle bzw. der Schule erkranken, kann die Einrichtung die Abholung veranlassen.

Kinder mit deutlicher Symptomatik bzw. mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen wie z.B:
 Fieber (≥ 38,5°C bei Kleinkindern, ≥ 38°C bei Schulkindern und/oder
 Husten (nicht durch eine chron. Erkrankung verursacht) und/oder
 Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
 akute Symptome einer Atemwegserkrankung jeglicher Schwere und Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage vor der Erkrankung
dürfen die Einrichtung auf keinen Fall betreten und sollten ärztlich vorgestellt werden. Die Ärztin/ der Arzt wird dann entscheiden, ob eine Testung auf SARS-CoV-2 angezeigt ist und welche Kriterien für die Wiederzulassung zur in Kita und Schule zu beachten sind.

Bei Infekten mit einem ausgeprägteren Krankheitswert und Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes (Symptome z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) darf die Kita oder Schule nicht besucht werden. Wenn keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen (z.B. kein wissentlicher Kontakt zu einem bestätigten Fall oder keine COVID-19 Erkrankung bei den Erwachsenen in der Familie), kann wie sonst auch bei Infekten die Genesung abgewartet werden. Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie telefonisch Kontakt zum Arzt/zur Ärztin aufnehmen. Nehmen die Eltern ärztliche Beratung in Anspruch, entscheidet die behandelnde Ärztin/der behandeln-de Arzt über die Durchführung eines Tests auf Infektion mit SARS-CoV-2

Für Kinder, die einen banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bzw. mit nur leichten Symptomen haben (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten, Halsschmerzen) oder die eine anamnestisch bekannte Symptomatik (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie) aufweisen, ist ein Ausschluss von der Betreuung in Kita oder Schule nicht erforderlich.

Das vollständige Merkblatt finden Sie hier:  https://rsplus-nierstein.de/file/2020/08/Merkblatt-Umgang-mit-Erkältungssymptomen-in-KitaSchule-08-2020.pdf