Wegweiser für den Herbst
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das aktuelle Infektionsgeschehen stellt uns alle vor große Herausforderungen und Fragen. Eine der wichtigsten Fragen derzeit ist die Frage nach dem „Was ist, wenn…?“, zu der wir einige Hinweise geben wollen.
Für Rheinland-Pfalz gibt die Seite corona.rlp.de/de/themen zu allen wichtigen Fragestellungen Auskunft.
Für die Schulen gilt: Sollte in unserem Landkreis die Inzidenz den Wert von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen übersteigen, tritt unverzüglich eine Task Force für die Region zusammen. Dieser Task Force gehören unter anderem das Gesundheitsamt, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie das Gesundheitsministerium, das Innenministerium und das Bildungsministerium an. Die Task Force bewertet das lokale Infektionsgeschehen und empfiehlt geeignete Maßnahmen, auch für die Schulen
der Region, die anschließend durch Allgemeinverfügungen der zuständigen Ordnungsbehörden erlassen werden. Hierzu kann z.B. die verpflichtende Anordnung des Tragens der MNS-Maske im Unterricht gehören.
Daneben gilt für uns alle nach wie vor als allerwichtigste Regel:
ABSTAND – HYGIENE – ALLTAGSMASKE
Dann klappt’s in Bus und Bahn und auf dem Schulgelände auch.
Darüber hinaus ist jetzt der besonders verantwortungsbewusste Umgang mit den jetzt zunehmenden Wetterwidrigkeiten wichtig. Dabei bitte unbedingt an wetterfeste Kleidung und den inzwischen obligatorischen Regenschirm denken – wir verbringen so viel wie möglich Pausen draußen.
Verhalten bei Verdachtsfällen sowie Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Jugendlichen in der Schule
Verdachtsfälle
Sollte bei Mitgliedern der Schulgemeinschaft ein Verdachts- oder Infektionsfall auftreten, informieren Sie bitte umgehend die Klassenleitung und melden dies auch im Sekretariat.
Ein Verdachtsfall ist dann gegeben, wenn mindestens eine der folgenden Aussagen zutrifft:
- Es wurde durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt ein Coronatest angeordnet.
- Es wurde eine Isolationsempfehlung oder eine Quarantäne durch das Gesundheitsamt ausgesprochen, ohne dass bereits ein Infektionsfall nachgewiesen wurde.
- Über Quarantäne entscheidet das Gesundheitsamt
(s. Artikel beim Bundesgesundheitsministerium & s. Artikel Corona-rlp)
Weiterhin gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule gebracht werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teilnahme am Betrieb erkranken, kann die Abholung veranlasst werden.
Kinder mit deutlicher Symptomatik bzw. mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen wie z.B:
· Fieber (≥ 38,5°C bei Kleinkindern, ≥ 38°C bei Schulkindern und/oder
· Husten (nicht durch eine chron. Erkrankung verursacht) und/oder
· Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
· akute Symptome einer Atemwegserkrankung jeglicher Schwere und Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage vor der Erkrankung
dürfen die Einrichtung auf keinen Fall betreten und sollten ärztlich vorgestellt werden. Die Ärztin/ der Arzt wird dann entscheiden, ob eine Testung auf SARS-CoV-2 angezeigt ist und welche Kriterien für die Wiederzulassung zur in Kita und Schule zu beachten sind.
Bei Infekten mit einem ausgeprägteren Krankheitswert und Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes (Symptome z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) darf die Kita oder Schule nicht besucht werden. Wenn keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen (z.B. kein wissentlicher Kontakt zu einem bestätigten Fall oder keine COVID-19 Erkrankung bei den Erwachsenen in der Familie), kann wie sonst auch bei Infekten die Genesung abgewartet werden. Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie telefonisch Kontakt zum Arzt/zur Ärztin aufnehmen. Nehmen die Eltern ärztliche Beratung in Anspruch, entscheidet die behandelnde Ärztin/der behandeln-de Arzt über die Durchführung eines Tests auf Infektion mit SARS-CoV-2
Für Kinder, die einen banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bzw. mit nur leichten Symptomen haben (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten, Halsschmerzen) oder die eine anamnestisch bekannte Symptomatik (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie) aufweisen, ist ein Ausschluss von der Betreuung in Kita oder Schule nicht erforderlich.
Das vollständige Merkblatt hierzu finden Sie hier: Merkblatt Erkältungen
Wir wünschen Ihnen, euch und der gesamten Schulgemeinschaft alles Gute für die nächste Zeit und vor allem viel Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schulverwaltungsteam
Matthias Ritter | Bernd Klein | Matthias Back-Schück | Matthias Merz